Rechtsfragen FAQ: Mietvertrag Kündigung, Widerruf Vertrag, Kaution, Arbeitsrecht – Wichtige rechtliche Fragen und Antworten

Kann ich mit einer E-Mail oder mit einer WhatsApp-Nachricht meinen Mietvertrag kündigen?

Nein! Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, d.h. man muss einen Brief schreiben und diesen unterschreiben und dann an den Vermieter schicken (am besten per Einwurfeinschreiben).

Habe ich bei jedem Vertrag 14 Tage Zeit ihn zu widerrufen?

Nein! Es hängt vom Vertrag ab. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen gilt nur bei Verträgen zwischen Konsumenten und Unternehmen, die Fernabsatzverträge sind, also nicht bei Verträgen zwischen Privatleuten (z.B. Kleinanzeigenverkäufe)  Auch ein Barkauf vor Ort in einem Ladengeschäft kann nicht nach 14 Tagen widerrufen werden. Bei  notariellen Kaufverträgen gibt es ein Widerrufsrecht nur dann, wenn es im Vertrag vereinbart wurde, dies ist aber nicht üblich. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Käufer (der Verkäufer muss aber vorher den Käufer über sein Widerrufsrecht belehrt haben).

Wann bekomme ich meine Kaution vom Vermieter zurück?

Die Rückzahlung der Kaution durch den Vermieter ist oft problematisch, da der Vermieter sich weigert, die ganze Kautionssumme zurückzuzahlen. Der Vermieter hat nach der Rechtsprechung bis zu 6 Monate Zeit die Kaution zurückzuzahlen. Da heißt es geduldig sein, aber auch wenn Sie manchmal lange warten müssen, besteht die Verpflichtung des Vermieters zur Rückzahlung der Kaution, nur in bestimmten Fällen kann der Vermieter einen Teil der Kaution ein- bzw. zurückbehalten – wir prüfen für Sie ob ein solcher Fall vorliegt.

Meine Arbeit gefällt mir nicht mehr, kann ich kündigen und zu Hause bleiben?

Nein, das ist nicht möglich. Mit der Kündigung erlischt nicht die Pflicht zu arbeiten, man muss die Kündigungsfrist einhalten und weiter zur Arbeit gehen, denn man hat auch das Anrecht, weiter sein Gehalt zu bekommen. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Länge der Zugehörigkeit zum Unternehmen – die Kündigungsfrist schützt auch den Arbeitnehmer, denn er kann nicht einfach von einem auf den anderen Tag entlassen werden.

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