Aufenthaltsgenehmigung und Fiktionsbescheinigung

Herausforderungen bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung

Als Ausländer muss man in Deutschland seine Aufenthaltsgenehmigung immer wieder verlängern lassen. Die Ausländerbehörden sind oft überlastet und es dauert lange, bis über den beantragten Aufenthaltstitel entschieden wird.

Während des Wartens auf die Entscheidung: Fiktionsbescheinigung

Was kann man tun? Muss man ausreisen und Deutschland verlassen?

Keine Angst!!!

Wenn über den beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden wurde, erhält man nach § 84 III oder IV AufenthG eine Fiktionsbescheinigung.

Diese Fiktionsbescheinigung gibt dem Ausländer das Recht, sich weiter rechtmäßig in Deutschland aufzuhalten, es gelten auch alle Nebenbestimmungen des Aufenthaltstitels weiter (z.B. Erwerbstätigkeit).

Sie müssen somit Deutschland nicht verlassen und dürfen sich weiterhin in Deutschland aufhalten.

Eine rechtzeitige Antragseinreichung ist entscheidend

Wichtig: Die Fiktionsbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung ein rechtmäßiger Aufenthalt vorliegt. Sie müssen also den Antrag stellen, bevor der Aufenthaltstitel abgelaufen ist.

Für Inhaber eines Schengen Visums gibt es keine Fiktionsbescheinigung.

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