Aufenthaltsgenehmigung und Fiktionsbescheinigung

Herausforderungen bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung

Als Ausländer muss man in Deutschland seine Aufenthaltsgenehmigung immer wieder verlängern lassen. Die Ausländerbehörden sind oft überlastet und es dauert lange, bis über den beantragten Aufenthaltstitel entschieden wird.

Während des Wartens auf die Entscheidung: Fiktionsbescheinigung

Was kann man tun? Muss man ausreisen und Deutschland verlassen?

Keine Angst!!!

Wenn über den beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden wurde, erhält man nach § 84 III oder IV AufenthG eine Fiktionsbescheinigung.

Diese Fiktionsbescheinigung gibt dem Ausländer das Recht, sich weiter rechtmäßig in Deutschland aufzuhalten, es gelten auch alle Nebenbestimmungen des Aufenthaltstitels weiter (z.B. Erwerbstätigkeit).

Sie müssen somit Deutschland nicht verlassen und dürfen sich weiterhin in Deutschland aufhalten.

Eine rechtzeitige Antragseinreichung ist entscheidend

Wichtig: Die Fiktionsbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung ein rechtmäßiger Aufenthalt vorliegt. Sie müssen also den Antrag stellen, bevor der Aufenthaltstitel abgelaufen ist.

Für Inhaber eines Schengen Visums gibt es keine Fiktionsbescheinigung.

Unterhalt für Kinder/Kindesunterhalt – Die Jugendamtsurkunde

Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Kindesunterhalt

Der Unterhalt bzw. der Bedarfssatz, der einem Kind zusteht, richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle (https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/index.php), hier wird das Alter der Kinder und das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt.

Die Tabelle regelt nur wieviel Unterhalt dem Kind zusteht, das heißt aber leider nicht, dass das Kind dieses Geld auch erhält. Es gibt aber oft das Problem, diesen Anspruch durchzusetzen – am Anfang ist der Verpflichtete (meistens der Vater) noch bereit zu zahlen, aber später ändert sich das oft und er zahlt plötzlich nicht mehr, so dass langwierig geklagt werden muss.

Es gibt aber einen einfacheren, schnelleren und kostengünstigeren Weg, den viele nicht kennen: Die Jugendamtsurkunde

Was ist eine Jugendamtsurkunde?

In der Jugendamtsurkunde wird der Unterhalt durch das Jugendamt festgesetzt, und zwar durch die Urkundsperson des Jugendamts.

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnsitz des Kindes. Die Jugendamtsurkunde wird durch den Unterhaltsverpflichteten beantragt und dann vom Jugendamt an das Kind bzw. an das Kind betreuende Elternteil gesendet, Sehr wichtig zu wissen ist auch, dass diese Urkunde gebührenfrei ist, d.h. es entstehen keine Kosten.

Der Weg über die Jugendamtsurkunde funktioniert aber nur, wenn der Vater zu seiner Verpflichtung steht und bereit ist, diese Jugendamtsurkunde zu unterschreiben. Der Vorteil besteht darin, dass bei späteren Streitigkeiten der Unterhalt feststeht und nicht mehr eingeklagt werden muss.

Anmerkung: Hier wurde als Unterhaltspflichtiger der Vater angenommen, das ganze funktioniert natürlich auch, wenn die Mutter Unterhaltsverpflichtete ist.

Vorteile der Jugendamtsurkunde: Einfache und schnelle Zwangsvollstreckung

Wenn festgestellt ist, in welcher Höhe der Unterhalt zu leisten ist, sollte diese Unterhaltsverpflichtung in einer Urkunde (Unterhaltstitel) festgeschrieben werden.

Wenn der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt mehr zahlt, kann mit Hilfe des Unterhaltstitels sofort eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden und man erspart sich damit ein Gerichtsverfahren.

Rechtsfragen FAQ: Mietvertrag Kündigung, Widerruf Vertrag, Kaution, Arbeitsrecht – Wichtige rechtliche Fragen und Antworten

Kann ich mit einer E-Mail oder mit einer WhatsApp-Nachricht meinen Mietvertrag kündigen?

Nein! Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, d.h. man muss einen Brief schreiben und diesen unterschreiben und dann an den Vermieter schicken (am besten per Einwurfeinschreiben).

Habe ich bei jedem Vertrag 14 Tage Zeit ihn zu widerrufen?

Nein! Es hängt vom Vertrag ab. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen gilt nur bei Verträgen zwischen Konsumenten und Unternehmen, die Fernabsatzverträge sind, also nicht bei Verträgen zwischen Privatleuten (z.B. Kleinanzeigenverkäufe)  Auch ein Barkauf vor Ort in einem Ladengeschäft kann nicht nach 14 Tagen widerrufen werden. Bei  notariellen Kaufverträgen gibt es ein Widerrufsrecht nur dann, wenn es im Vertrag vereinbart wurde, dies ist aber nicht üblich. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Käufer (der Verkäufer muss aber vorher den Käufer über sein Widerrufsrecht belehrt haben).

Wann bekomme ich meine Kaution vom Vermieter zurück?

Die Rückzahlung der Kaution durch den Vermieter ist oft problematisch, da der Vermieter sich weigert, die ganze Kautionssumme zurückzuzahlen. Der Vermieter hat nach der Rechtsprechung bis zu 6 Monate Zeit die Kaution zurückzuzahlen. Da heißt es geduldig sein, aber auch wenn Sie manchmal lange warten müssen, besteht die Verpflichtung des Vermieters zur Rückzahlung der Kaution, nur in bestimmten Fällen kann der Vermieter einen Teil der Kaution ein- bzw. zurückbehalten – wir prüfen für Sie ob ein solcher Fall vorliegt.

Meine Arbeit gefällt mir nicht mehr, kann ich kündigen und zu Hause bleiben?

Nein, das ist nicht möglich. Mit der Kündigung erlischt nicht die Pflicht zu arbeiten, man muss die Kündigungsfrist einhalten und weiter zur Arbeit gehen, denn man hat auch das Anrecht, weiter sein Gehalt zu bekommen. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Länge der Zugehörigkeit zum Unternehmen – die Kündigungsfrist schützt auch den Arbeitnehmer, denn er kann nicht einfach von einem auf den anderen Tag entlassen werden.

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